Kostenklärung
Gehörlose haben ein Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher!
Gehörlose sind in vielen Lebensbereichen von der Kommunikation ausgeschlossen. Es
kommt zwischen Gehörlosen und Hörenden oft zu Verständigungsschwierigkeiten.
Auch
wenn Mitteilungen aufgeschrieben werden, ist eine einwandfreie Verständigung von
Hörenden und Gehörlosen nicht garantiert. Der Grund hierfür sind die
unterschiedlichen Strukturen und Grammatiken der Deutschen Lautsprache und der
Deutschen Gebärdensprache. Durch Missverständnisse z.B. im medizinischen oder
beruflichen Bereich ist das persönliche Wohlergehen der Gehörlosen konkret gefährdet.
Nur mit Hilfe von Gebärdensprachdolmetscher/innen,
die alle Gesprächsinhalte übersetzen, erhalten Gehörlose gleichberechtigt alle
Informationen und können sich so aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligen.
Wo werden Gebärdenspracholmetscher/innen zum Beispiel eingesetzt?
- Behördengänge
- Arbeitsgespräche, Betriebsversammlung
- Elternabende in Kindergarten, Schule, usw.
- Kulturelle Veranstaltungen (z.B. Theatervorstellungen)
- Versammlungen (z.B. Betriebsversammlungen, Elternabende)
- Schul-, Universitäts-, Fachhochschulbesuche
- Politische Veranstaltungen
- Vernehmungen, Zeugenaussagen, etc. bei Polizei oder vor Gericht
- Rechtsanwalts-, Notar-, Versicherungsbesuche
- Arzttermine und -gespräche
- Taufe, Kommunion, Konfirmation, Trauung, Beerdigung
Sie haben Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme für Ihre/n Dolmetscher/in? Die
DBZ kennt die einschlägigen Gesetze und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Sie haben einen Termin bei:
- Notar
- Rechtsanwalt
- Schuldnerberatung
- Versicherungsberatung
- Bankberatung
- Beratung beim Steuerberater
- Eheberatung
- Erziehungsberatung
und haben
keinen Kostenträger für Ihre/n Dolmetscher/in? Bitte wenden Sie sich an die
DBZ. Möglicherweise kann die DBZ Ihren Dolmetschereinsatz durch
Stiftungsmittel ganz
oder teilweise finanzieren.